Stadtführer von Bozen

Der Verein übt keine wirtschaftliche Tätigkeit aus, kassiert keine Führungsgebühren oder Vermittlungsprovisionen, stellt keine Rechnungen aus.
Wir Stadtführer, alles selbständige Kleinunternehmer, sind Mitglieder im Verein der Gästeführer von Bozen. Mit dem Verkehrsamt der Stadt sind wir durch eine Partnerschaft verbunden und wickeln dafür das fixe wöchentliche Führungsprogramm ab. Sie erkennen uns am amtlichen Ausweises mit Lichtbild.

Vereinsziel
Der Verein verfolgt ohne Gewinnabsicht zivilgesellschaftliche, solidarische und gemeinnützige Ziele. Der Verein will den einzelnen Mitgliedern, also den Gästeführern der Stadt Bozen, eine Plattform bieten, um einen einheitlichen Auftritt zu garantieren. Ziel des Vereines ist auch die Schulung und kontinuierliche Weiterbildung, um dadurch den Standard der Führungen auf ein immer höheres Niveau anzugleichen. Weiters um den Beruf des Fremdenführers und Reiseleiters zu schützen, aufzuwerten und in der Öffentlichkeit zu vertreten.

Ein Gesetz regelt den Beruf
Reiseleiter und Fremdenführer sind zwei verschiedene Berufsbilder, Voraussetzung zur Berufsausübung ist die Ablegung einer Prüfung vor einer Landeskommission und die Eintragung in das Berufsverzeichnis der Autonomen Provinz Südtirol. Der Beruf wird durch das Landesgesetz vom 5. Dezember 2012, Nr. 21 definiert und geregelt.

Fremdenführer ist, wer beruflich einzelne Personen oder Personengruppen beim Besuch von Kunstwerken, Museen, Ausstellungen, Parkanlagen, Kunstgalerien und archäologischen Fundorten sowie bei touristischen Rundgängen begleitet und dabei die Sehenswürdigkeiten in Hinblick auf Geschichte, Kunst, Denkmalschutz, Landschaft und Natur erläutert.

Reiseleiter  ist, wer beruflich einzelne Personen oder Personengruppen auf Reisen im In- und Ausland begleitet, dabei sicherstellt, dass die Reiseprogramme der Veranstalter durchgeführt und die dafür notwendigen Dienste für die gesamte Dauer der Reise gewährleistet werden, und zusätzlich grundlegende touristisch interessante Informationen über die bereisten Gebiete vermittelt, soweit sie nicht in den Zuständigkeitsbereich der Fremdenführer/Fremdenführerinnen laut Absatz 1 des entsprechenden Gesetzes fallen.

Das Berufsbild
Fremdenführer und Reiseleiter sind professionelle Dienstleister im Bereich der Tourismuswirtschaft und gleichzeitig Repräsentanten ihrer Städte und Landschaften. Sie tragen als Botschafter des Landes zur Imagebildung bei, sie prägen maßgeblich den Eindruck des Gastes von seinem Reiseziel und motivieren ihn zum Verweilen oder Wiederkommen, qualifizierte Gästeführer sind wichtige Werber für Südtirol und beachtliche Multiplikatoren für das Tourismusgeschäft und leisten so einen wesentlichen Beitrag zur Tourismusförderung. Sie informieren über Geschichte und Gegenwart, erklären die kulturellen und natürlichen Denkmäler und werten sie auf, sie sind der Nachhaltigkeit verpflichtet.